Supervision
Supervision
Supervision für Lebens- und Sozialberaterinnen
Dieses Setting läuft in der Regel so ab: Es gibt eine anleitende Supervisorin (mich) und eine Supervisandin (dich). Die Supervisandin hat einen Fall aus der eigenen Praxis mit, bei dem sie nicht weiterkommt, ratlos ist und/oder eigene Triggerpunkte erkennt. In der gemeinsamen Einheit geht es dann einerseits um die Auftragsfindung, also darum, herauszufinden, was genau du bei deinem Fall willst, und andererseits um die Auftragserfüllung.
Ich versuche schließlich, mit dir gemeinsam die Lösung für das Problem zu erarbeiten.
Mögliche Themen für eine Supervision können sein:
All das sind natürliche, immer wieder vorkommende Themen, die man als Beraterin durchläuft. Denn kein Klient ist so wie der vorige und so können wir in dieser Berufssparte nur mit der Erfahrung wachsen und besser werden.
Ein ständiger Abgleich ist notwendig. Auch nach Abschluss der Ausbildung ist Supervision deshalb ein fixer Bestandteil der laufenden Arbeit. Dadurch sichert man Qualität und kümmert sich um die eigene Psychohygiene.
In der Supervision geht es unter anderem darum:
- neue Blickwinkel einzunehmen
- Probleme zu verstehen
- Verstrickungen zu erkennen
- weitere Perspektiven hinzuzufügen
- Fallstricke rechtzeitig abzuwenden
- Schwierigkeiten zu lösen
- psychodynamische Prozesse besser zu verstehen
- verschiedene Seiten zu beleuchten
- Stabilität und Sicherheit für das eigene Tun zu erlangen
Diese Herangehensweise verläuft sowohl im Einzel- als auch im Gruppenkontext gleich.
Supervision = zwei oder mehrere Psychosoziale Berater treffen sich und reden über einen Fall.
Dabei hast du die Möglichkeit, das in einem Einzelsetting zu machen oder die Form der Gruppenarbeit zu wählen.
Nach dem Abschluss der LSB-Ausbildung ist frei wählbar, bei wem Supervisionsstunden in Anspruch genommen werden. Während der Ausbildung gilt folgende Verordnung:
Auszug aus der Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementiere Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung
Supervision
(8) Die Leitung der Einzel- und Gruppensupervision gemäß Anlage 1 Modul XIII hat durch eine natürliche Person zu erfolgen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) und
2. tatsächliche Berufsausübung der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) für mindestens fünf Jahre und
3. zusätzlich Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 100 Zeitstunden.
Supervision
Supervision für Lebens- und Sozialberaterinnen
Dieses Setting läuft in der Regel so ab: Es gibt eine anleitende Supervisorin (mich) und eine Supervisandin (dich). Die Supervisandin hat einen Fall aus der eigenen Praxis mit, bei dem sie nicht weiterkommt, ratlos ist und/oder eigene Triggerpunkte erkennt. In der gemeinsamen Einheit geht es dann einerseits um die Auftragsfindung, also darum, herauszufinden, was genau du bei deinem Fall willst, und andererseits um die Auftragserfüllung.
Ich versuche schließlich, mit dir gemeinsam die Lösung für das Problem zu erarbeiten.
Mögliche Themen für eine Supervision können sein:
All das sind natürliche, immer wieder vorkommende Themen, die man als Beraterin durchläuft. Denn kein Klient ist so wie der vorige und so können wir in dieser Berufssparte nur mit der Erfahrung wachsen und besser werden.
Ein ständiger Abgleich ist notwendig. Auch nach Abschluss der Ausbildung ist Supervision deshalb ein fixer Bestandteil der laufenden Arbeit. Dadurch sichert man Qualität und kümmert sich um die eigene Psychohygiene.
In der Supervision geht es unter anderem darum:
- neue Blickwinkel einzunehmen
- Probleme zu verstehen
- Verstrickungen zu erkennen
- weitere Perspektiven hinzuzufügen
- Fallstricke rechtzeitig abzuwenden
- Schwierigkeiten zu lösen
- psychodynamische Prozesse besser zu verstehen
- verschiedene Seiten zu beleuchten
- Stabilität und Sicherheit für das eigene Tun zu erlangen
Diese Herangehensweise verläuft sowohl im Einzel- als auch im Gruppenkontext gleich.
Supervision = zwei oder mehrere Psychosoziale Berater treffen sich und reden über einen Fall.
Dabei hast du die Möglichkeit, das in einem Einzelsetting zu machen oder die Form der Gruppenarbeit zu wählen.
Nach dem Abschluss der Ausbildung ist frei wählbar, bei wem Supervisionsstunden in Anspruch genommen werden. Während der Ausbildung gilt folgende Verordnung:
Auszug aus der Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementiere Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung
Supervision
(8) Die Leitung der Einzel- und Gruppensupervision gemäß Anlage 1 Modul XIII hat durch eine natürliche Person zu erfolgen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) und
2. tatsächliche Berufsausübung der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) für mindestens fünf Jahre und
3. zusätzlich Supervisionsfortbildung im Ausmaß von mindestens 100 Zeitstunden.