Neue LSB-Verordnung: Alle Änderungen verständlich erklärt

Sechs Semester, 180 ECTS, NQR-Level 6 und Befähigungsprüfung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ – hier erfährst du verständlich, was sich mit der neuen LSB-Verordnung geändert hat.

Published On: 24. Juli 2026|45 min read|

Inhaltsverzeichnis:

Kurz und knackig zusammengefasst

Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung bringt die größten Veränderungen der Ausbildung seit vielen Jahren. Die Ausbildung dauert nun mindestens sechs Semester, umfasst 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden und legt deutlich mehr Wert auf Praxis, Selbsterfahrung und Supervision. Außerdem wurden neue Ausbildungsinhalte aufgenommen und – je nach Ausbildungsweg – die Befähigungsprüfung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ eingeführt. Diese Befähigungsprüfung ist dem NQR-Level 6 zugeordnet.

Dieser Artikel richtet sich an alle, die eine Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung) beginnen möchten, sich bereits in der Ausbildung befinden oder sich über die Unterschiede zwischen der alten und der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung informieren möchten. Du erfährst, was sich geändert hat, welche Auswirkungen das auf deine Ausbildung hat und worauf du bei der Wahl eines Ausbildungsinstituts achten solltest.

Was ist die neue LSB-Verordnung?

Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung regelt die Ausbildung und den Befähigungsnachweis für die Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) in Österreich neu. Sie trat am 21. September 2022 in Kraft. Für Ausbildungen, die ab dem 21. September 2024 begonnen wurden, gelten unter anderem mindestens sechs Semester Ausbildungsdauer, 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden sowie beim regulären Ausbildungsweg eine zusätzliche Befähigungsprüfung.

Mit der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 116/2022) wurde die alte Ausbildung umfassend überarbeitet. Die Mindestausbildungsdauer beträgt nun sechs Semester, der Ausbildungsumfang wurde auf 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden erweitert und der Praxisbezug deutlich erhöht. Für Absolvent:innen einer Ausbildung nach der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung ist nach dem erfolgreichen Lehrgangsabschluss zusätzlich die Befähigungsprüfung vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Reform tauchen auch Begriffe wie NQR-Level 6 oder Bachelor Professional auf, die immer wieder für Fragezeichen sorgen.

Dabei ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Welche Verordnung gilt für dich? Was hat sich tatsächlich geändert? Ist deine bisherige Ausbildung weiterhin gültig? Und worauf solltest du achten, wenn du dich jetzt für ein Ausbildungsinstitut entscheidest?

In diesem Artikel findest du verständliche Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Du erfährst, welche Änderungen die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung mit sich bringt, wie der Weg bis zur Gewerbeberechtigung aussieht und welche Punkte bei der Wahl eines Ausbildungsinstituts besonders wichtig sind.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Die Ausbildung dauert nun mindestens sechs Semester, umfasst 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden und legt einen stärkeren Schwerpunkt auf Praxis, Selbsterfahrung und Supervision. Zudem wurden neue Ausbildungsinhalte aufgenommen. Für Absolvent:innen des regulären Lehrgangs ist nach dem erfolgreichen Lehrgangsabschluss zusätzlich die Befähigungsprüfung vorgesehen. Für Personen mit bestimmten fachlichen Vorqualifikationen sieht die Verordnung weitere gesetzliche Zugangswege vor.

Die Entwicklung der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung im Überblick:

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Mindestausbildungsdauer beträgt nun sechs Semester.

  • Der Ausbildungsumfang wurde auf 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden erweitert.

  • Absolvent:innen des regulären Lehrgangs nach der neuen Verordnung müssen nach dem Lehrgangsabschluss zusätzlich die Befähigungsprüfung ablegen. Für Personen mit bestimmten fachlichen Vorqualifikationen gelten teilweise andere Zugangswege.

  • Praxis, Selbsterfahrung und Supervision nehmen einen größeren Stellenwert ein.

  • Das Curriculum wurde unter anderem um wissenschaftliches Arbeiten, Sozialphilosophie, Soziologie sowie medizinische und psychiatrische Grundlagen ergänzt.

  • Im Zusammenhang mit der Reform gewinnen auch der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) sowie der Bachelor Professional (BPr.) an Bedeutung.

  • Je nach Ausbildungsweg und Ausbildungsinstitut besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Bachelor Professional (BPr.) zu erwerben.

Was bedeutet die neue LSB-Verordnung konkret für dich?

Welche Auswirkungen die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung auf dich hat, hängt davon ab, wann du deine Ausbildung begonnen hast oder beginnen möchtest. Entscheidend ist, ob du die Ausbildung erst starten willst, dich bereits in Ausbildung befindest oder sie bereits nach der bisherigen Verordnung abgeschlossen hast.

Du möchtest die LSB-Ausbildung erst beginnen

Beginnst du deine Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung) ab dem 21. September 2024, gilt für dich die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung.

Für dich bedeutet das:

  • Die Mindestausbildungsdauer beträgt sechs Semester.

  • Die Ausbildung umfasst 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden.

  • Praxis, Selbsterfahrung und Supervision nehmen einen größeren Stellenwert ein.

  • Absolvierst du den regulären Lehrgang nach der neuen Verordnung, musst du nach dem Lehrgangsabschluss zusätzlich die Befähigungsprüfung ablegen. Bei bestimmten fachlichen Vorqualifikationen können andere gesetzliche Zugangswege gelten.

  • Je nach Ausbildungsinstitut besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Bachelor Professional (BPr.) zu erwerben.

Und genau dafür bezahlst du die Fotografin. Ihre Aufgabe ist es, deine Persönlichkeit in einem Foto einzufangen. Und dabei spielt Licht und deine Pose, eine genauso große Rolle, wie ob dein Lächeln deine Augen erreicht, welche Kleidung du trägst und wo die Fotos entstehen.

Du befindest dich bereits in der Ausbildung

Ob für dich noch die bisherige oder bereits die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung gilt, richtet sich nach dem Zeitpunkt deines Ausbildungsbeginns.

Hast du deine Ausbildung spätestens am 20. September 2024 begonnen, kannst du sie nach den alten Bestimmungen abschließen. Eine Umstellung auf die neue Verordnung ist nicht erforderlich.

Bist du unsicher, welche Regelung für deinen Ausbildungsjahrgang gilt, frag direkt bei deinem Ausbildungsinstitut nach.

Du hast deine Ausbildung bereits abgeschlossen

Hast du deine Ausbildung nach der alten Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung erfolgreich abgeschlossen, bleibt dein Abschluss selbstverständlich gültig. Du musst weder zusätzliche Ausbildungsleistungen nachholen noch aufgrund der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung nachträglich die Befähigungsprüfung absolvieren. Dein erworbener Ausbildungsabschluss behält seine Gültigkeit.

Wenn du möchtest, kannst du die staatliche Befähigungsprüfung aber freiwillig ablegen. Erfüllst du die gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere eine mindestens dreijährige uneingeschränkte Berufsausübung als Lebens- und Sozialberater:in –, wird dir das schriftliche Prüfungsmodul angerechnet. Nach erfolgreicher Prüfung darfst du die Bezeichnung „staatlich geprüfte:r psychosoziale:r Berater:in“ führen und das entsprechende Gütesiegel verwenden.

Mehr dazu findest du auf der Seite der WKO

Alte und neue LSB-Verordnung – worin liegt der Unterschied?

Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung unterscheidet sich von der bisherigen Verordnung vor allem durch eine längere Ausbildungsdauer, einen größeren Ausbildungsumfang, neue Ausbildungsinhalte und Änderungen beim Befähigungsnachweis. Beide Verordnungen regeln die Ausbildung und den Zugang zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) in Österreich.

Mit der neuen Verordnung wurde die Ausbildung umfassend überarbeitet und an aktuelle fachliche Anforderungen angepasst.

Die wichtigsten Unterschiede zeigt die folgende Übersicht:

Die alte Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 140/2003)

Die bisherige Ausbildung beruhte auf der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl. II Nr. 140/2003. Sie trat 2003 in Kraft und regelte sowohl die Ausbildung als auch den Zugang zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung.

Im Jahr 2006 wurden einzelne Bestimmungen angepasst, die grundlegende Struktur der Ausbildung blieb jedoch unverändert. Die Mindestausbildungsdauer betrug fünf Semester.

Hier findest du die alte Verordnung.

Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 116/2022)

Mit der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl. II Nr. 116/2022 wurde die bisherige Verordnung abgelöst. Sie trat am 21. September 2022 in Kraft. Gleichzeitig wurden Übergangsbestimmungen geschaffen. Deshalb konnten Ausbildungen nach der bisherigen Verordnung noch bis 20. September 2024 begonnen werden. Für alle Ausbildungen, die ab 21. September 2024 starten, gelten die Bestimmungen der neuen Verordnung.

Die neue Verordnung regelt unter anderem die Ausbildungsdauer, den Ausbildungsumfang, die Ausbildungsinhalte sowie die Voraussetzungen für den Befähigungsnachweis und den Zugang zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung.

Hier findest du die neue Verordnung.

Übergangsbestimmungen

Obwohl die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung bereits am 21. September 2022 in Kraft trat, sah sie eine Übergangsfrist vor. Dadurch konnten Ausbildungen nach der bisherigen Verordnung noch bis 20. September 2024 begonnen werden.

Hast du deine Ausbildung spätestens am 20. September 2024 begonnen, kannst du sie nach den bisherigen Bestimmungen abschließen. Eine Umstellung auf die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung ist nicht erforderlich.
Beginnst du deine Ausbildung ab dem 21. September 2024, gelten für dich die Regelungen der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung.

Hier findest du die Übergangsbestimmungen.

Was ist Lebens- und Sozialberatung?

Definition der Lebens- und Sozialberatung

Die Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) ist ein reglementiertes Gewerbe in Österreich und zählt zu den Gesundheitsberufen im weiteren Sinn. Sie unterstützt Menschen dabei, persönliche, familiäre, soziale oder berufliche Herausforderungen zu bewältigen, neue Perspektiven zu entwickeln und ihre psychische Gesundheit präventiv zu stärken.

Im Mittelpunkt stehen Menschen, die sich in belastenden Lebenssituationen befinden, vor wichtigen Entscheidungen stehen oder sich persönlich weiterentwickeln möchten. Die Lebens- und Sozialberatung arbeitet ressourcen- und lösungsorientiert und begleitet Menschen, ohne psychische Erkrankungen mit Krankheitswert zu behandeln.

Zeigen sich im Beratungsverlauf Hinweise auf eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung, erfolgt – je nach Situation – eine Zusammenarbeit mit oder Weitervermittlung an Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Klinischen Psycholog:innen.

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Gewerbeordnung sowie die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung.

Typische Themen in der Lebens- und Sozialberatung

Lebens- und Sozialberater:innen begleiten Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen. Dazu gehören beispielsweise:

  • persönliche Krisen

  • Entscheidungsprozesse

  • Stress und Überlastung

  • Burnout-Prävention

  • Konflikte im privaten oder beruflichen Umfeld

  • Partnerschafts- und Familienthemen

  • Trennung und Scheidung

  • Trauer und Verlust

  • berufliche Neuorientierung

  • Persönlichkeitsentwicklung

  • Kommunikation und Beziehungsgestaltung

  • Resilienz und Ressourcenentwicklung

Je nach Ausbildung und Spezialisierung können weitere Schwerpunkte hinzukommen, etwa Coaching, Paarberatung, Supervision oder betriebliche Gesundheitsförderung.

Wo arbeiten Lebens- und Sozialberater:innen?

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung arbeiten Lebens- und Sozialberater:innen beispielsweise in einer eigenen Praxis, in Beratungsstellen, sozialen Einrichtungen, Unternehmen oder der Erwachsenenbildung.

Je nach Spezialisierung sind unter anderem folgende Tätigkeitsfelder möglich:

  • Eigene Praxis für Lebens- und Sozialberatung

  • Coaching und Business-Coaching

  • Paar-, Familien- und Erziehungsberatung

  • Beratungsstellen und soziale Einrichtungen

  • Unternehmen und Organisationen

  • Erwachsenenbildung

  • Gesundheitsförderung

  • Supervision (eventuelle Zusatzqualifikation notwendig)

  • Seminare und Workshops

  • Persönlichkeitsentwicklung

  • Team- und Organisationsentwicklung

  • Führungskräfteentwicklung

Die Rolle der Lebens- und Sozialberatung im österreichischen Gesundheitssystem

Die Lebens- und Sozialberatung ist ein wichtiger Bestandteil der psychosozialen Versorgung in Österreich. Ihr Schwerpunkt liegt auf Prävention, Beratung und der Förderung psychischer Gesundheit. Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, Belastungen frühzeitig zu bewältigen, persönliche Ressourcen zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit im Alltag zu erhalten oder wiederzugewinnen.

Im Beratungsprozess arbeiten Lebens- und Sozialberater:innen bei Bedarf mit anderen Berufsgruppen zusammen. Bestehen Hinweise auf eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung, erfolgt – je nach Situation – eine Weitervermittlung an oder Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Klinischen Psycholog:innen.

Lebens- und Sozialberatung oder psychosoziale Beratung – gibt es einen Unterschied?

Nein.

Lebens- und Sozialberatung ist die gesetzliche Bezeichnung des reglementierten Gewerbes. Psychosoziale Beratung bezeichnet den hier behandelten Berufszweig beziehungsweise Tätigkeitsbereich. In der neuen Verordnung wird deshalb die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ verwendet.

Kurz erklärt:

Lebens- und Sozialberatung = gesetzliche Berufsbezeichnung

Psychosoziale Beratung = beschreibt den Tätigkeitsbereich

Beide Begriffe beziehen sich auf denselben Beruf.

Warum wird heute verstärkt von Psychosozialer Beratung gesprochen?

In den vergangenen Jahren hat sich der Begriff Psychosoziale Beratung zunehmend etabliert. Er beschreibt den Tätigkeitsbereich für viele Menschen verständlicher und macht deutlicher, worum es in der beruflichen Praxis geht.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung bleibt jedoch weiterhin Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung). Deshalb werden beide Begriffe auch künftig parallel verwendet.

Abgrenzung zu Psychotherapie, Klinischer Psychologie und Psychiatrie

Viele Menschen fragen sich, worin der Unterschied zwischen Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie, Klinischer Psychologie und Psychiatrie liegt. Obwohl alle Berufsgruppen Menschen in belastenden Lebenssituationen begleiten, unterscheiden sie sich hinsichtlich ihrer gesetzlichen Grundlagen, ihrer Ausbildung und ihrer Aufgabenbereiche.

Während Lebens- und Sozialberater:innen Menschen vor allem bei persönlichen, sozialen und beruflichen Fragestellungen sowie im Bereich der Prävention begleiten, stehen bei Psychotherapie, Klinischer Psychologie und Psychiatrie die Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen im Mittelpunkt.

Die Berufsgruppen übernehmen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich sinnvoll. Welche Unterstützung die richtige ist, hängt immer von der individuellen Situation ab. Bei Bedarf arbeiten sie eng zusammen oder vermitteln an die jeweils passende Fachperson weiter.

Die Änderungen im Detail

Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung bringt wesentliche Änderungen bei Ausbildungsdauer, Ausbildungsumfang, Ausbildungsinhalten und Befähigungsnachweis. Die folgenden Abschnitte erklären die wichtigsten Änderungen im Detail.

Verlängerung der Ausbildungsdauer auf sechs Semester

Während die Ausbildung nach der bisherigen Verordnung mindestens fünf Semester dauerte, beträgt die Mindestausbildungsdauer nun sechs Semester.

Die längere Ausbildungszeit schafft mehr Raum für fachliche Vertiefung, praktische Erfahrungen sowie persönliche und berufliche Entwicklung.

Mehr Ausbildungsumfang

Der Ausbildungsumfang wurde auf 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden erweitert. Gleichzeitig wurden die im Curriculum vorgesehenen Präsenzzeitstunden von 584 auf mindestens 868 Zeitstunden erhöht.

Der größere Ausbildungsumfang umfasst unter anderem Selbsterfahrung, Supervision, Selbststudium sowie weitere verpflichtende Ausbildungsbestandteile.

Neue Ausbildungsinhalte

Mit der neuen Verordnung wurde das Curriculum um mehrere Themenbereiche erweitert.

Dazu gehören unter anderem:

  • Sozialphilosophie und Soziologie

  • Psychologie

  • Psychiatrie und soziale Einrichtungen

  • Berufsspezifische medizinische Fachgebiete

  • Wissenschaftliches Arbeiten

  • Ethik und Berufsrecht

Dadurch werden fachliche, wissenschaftliche und berufsrechtliche Kompetenzen stärker in die Ausbildung eingebunden.

Welche Ausbildungsbestandteile sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung legt nicht nur den Gesamtumfang der Ausbildung fest, sondern schreibt auch verbindlich vor, welche Ausbildungsbestandteile absolviert werden müssen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Theoretische Lehrveranstaltungen

  • Praktische Ausbildung

  • Einzel- und Gruppenselbsterfahrung

  • Einzel- und Gruppensupervision

  • Peergroups

  • Protokollierte Beratungsgespräche

  • Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen

  • Selbststudium und Literaturarbeit

  • Seminartätigkeit

  • Diplom- oder Projektarbeit

  • Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung

Alle diese Bestandteile ergeben zusammen den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsumfang von 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden.

Wichtig ist dabei: Nicht alle Ausbildungsstunden finden als Unterricht statt. Ein wesentlicher Teil entfällt auf Selbststudium, praktische Ausbildung, Selbsterfahrung, Supervision und weitere verpflichtende Ausbildungsleistungen.

Für den erfolgreichen Lehrgangsabschluss müssen alle im Curriculum vorgesehenen Ausbildungsleistungen vollständig nachgewiesen sein. Bereits absolvierte Leistungen können nur anerkannt oder validiert werden, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben und den Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsinstituts entsprechen. Dazu gehören insbesondere Selbsterfahrung, Supervision, Peergroups, Beratungsprotokolle sowie weitere praktische Ausbildungsleistungen. Diese Ausbildungsleistungen sind verpflichtender Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungscurriculums. Das Ausbildungsinstitut kann den erfolgreichen Lehrgangsabschluss erst bestätigen, wenn alle im Curriculum vorgesehenen Ausbildungsleistungen vollständig erbracht oder entsprechend anerkannt bzw. validiert wurden.

Die Verordnung legt außerdem Mindestvorgaben für einzelne Ausbildungsbereiche fest. Wie die einzelnen Ausbildungsbestandteile innerhalb des gesetzlichen Rahmens organisiert, dokumentiert und überprüft werden, legt das jeweilige Ausbildungsinstitut fest.

Welche Gestaltungsspielräume haben Ausbildungsinstitute?

Obwohl die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung den gesetzlichen Rahmen vorgibt, unterscheiden sich Ausbildungsinstitute in vielen Bereichen deutlich voneinander.

Das betrifft beispielsweise:

  • die Organisation des Selbststudiums

  • den Umfang und die Dokumentation von Beratungsprotokollen

  • den Anteil von Präsenz- und Onlineunterricht

  • die zeitliche Verteilung der Lehrveranstaltungen

  • die Organisation von Selbsterfahrung und Supervision

  • zusätzliche Spezialisierungen und Wahlmodule

  • die Art einzelner Leistungsnachweise

  • die Betreuung während der praktischen Ausbildung

Gerade beim Selbststudium und bei den Beratungsprotokollen gibt es teilweise erhebliche Unterschiede. Manche Ausbildungsinstitute verlangen eine knappe Dokumentation, andere erwarten ausführliche schriftliche Ausarbeitungen. Auch der tatsächliche Zeitaufwand kann dadurch deutlich variieren.

  • Frag deshalb bereits vor Ausbildungsbeginn nach, wie die einzelnen Ausbildungsbestandteile konkret umgesetzt werden. So kannst du Ausbildungsangebote besser vergleichen und einschätzen, welcher Lehrgang am besten zu deinen beruflichen Zielen, deinem Lernstil und deiner persönlichen Lebenssituation passt.

Mehr Praxis, Selbsterfahrung und Supervision

Praxis, Selbsterfahrung und Supervision nehmen innerhalb der Ausbildung einen deutlich größeren Stellenwert ein. Die Anforderungen wurden erweitert und klarer geregelt.

Dazu gehören unter anderem:

  • praktische Ausbildung

  • Einzel- und Gruppenselbsterfahrung

  • Einzel- und Gruppensupervision

  • protokollierte Beratungsgespräche

Diese Ausbildungsbestandteile unterstützen angehende Lebens- und Sozialberater:innen dabei, ihre Beratungskompetenz weiterzuentwickeln, die eigene professionelle Rolle zu reflektieren und Sicherheit für die spätere Berufspraxis zu gewinnen. Gleichzeitig sind sie verpflichtender Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungscurriculums und müssen für den erfolgreichen Lehrgangsabschluss vollständig nachgewiesen sein.

Befähigungsprüfung nach der neuen LSB-Verordnung

Wenn du den regulären Lehrgang zur Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung) nach Anlage 1 der neuen Verordnung absolvierst, benötigst du zusätzlich zum erfolgreichen Lehrgangsabschluss die Befähigungsprüfung. Lehrgang und Befähigungsprüfung bilden gemeinsam den Befähigungsnachweis für diesen Zugangsweg zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung.

Neben diesem regulären Ausbildungsweg sieht die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung weitere Zugangswege für Personen mit bestimmten fachlichen Vorqualifikationen vor. Welche Ausbildungsbestandteile und Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Vorbildung.

Die Befähigungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Modul. Das mündliche Modul umfasst ein Fachgespräch über ein Exposé sowie die Bearbeitung einer Fallvignette zur anwendungsorientierten psychosozialen Beratung.

Nach erfolgreich abgelegter Befähigungsprüfung kann unter den dafür geltenden Voraussetzungen das Gütesiegel „Psychosoziale Beratung – staatlich geprüft“ geführt werden.

Hier findest du alles zur Befähigungsprüfung.

Was bedeuten 180 ECTS und 4.500 Zeitstunden?

180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden beschreiben den gesamten Arbeitsaufwand der Lebens- und Sozialberater-Ausbildung – nicht die reine Unterrichtszeit. Dazu gehören Lehrveranstaltungen, Selbststudium, praktische Ausbildung, Selbsterfahrung, Supervision und weitere verpflichtende Ausbildungsbestandteile. Viele Interessierte gehen davon aus, dass sie 4.500 Stunden im Unterricht verbringen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Die 4.500 Zeitstunden beschreiben den gesamten Arbeitsaufwand deiner Ausbildung. Dazu zählen Lehrveranstaltungen, Selbststudium, praktische Ausbildung, Selbsterfahrung, Supervision und weitere verpflichtende Ausbildungsbestandteile.

Was bedeutet ECTS?

ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Dieses europaweit einheitliche Punktesystem dient dazu, den Arbeitsaufwand von Ausbildungen und Studiengängen vergleichbar zu machen.

Hier findest du mehr dazu.

In Österreich entspricht ein ECTS-Punkt durchschnittlich 25 Zeitstunden.

Die Berechnung sieht folgendermaßen aus:

Wie setzen sich die 4.500 Zeitstunden zusammen?

Die 4.500 Zeitstunden umfassen den gesamten Ausbildungsaufwand über sechs Semester. Dazu gehören unter anderem:

  • Theorie und Lehrveranstaltungen

  • Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen

  • Selbststudium und Literaturarbeit

  • praktische Ausbildung

  • Einzel- und Gruppenselbsterfahrung

  • Einzel- und Gruppensupervision

  • Peergroups

  • protokollierte Beratungsgespräche

  • Seminartätigkeit

  • Diplom- oder Projektarbeit

  • Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung

Je nach Ausbildungsinstitut können auch digitale Lehrveranstaltungen Teil der Ausbildung sein.

Wichtig:

Die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung rechnet ausschließlich mit Zeitstunden (60 Minuten). Viele Ausbildungsinstitute verwenden für ihre Lehrveranstaltungen Unterrichtseinheiten (50 Minuten). Deshalb können die im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtseinheiten von den im Gesetz genannten Zeitstunden abweichen, obwohl beide Angaben korrekt sind.

Warum wurde der Ausbildungsumfang erhöht?

Mit der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung wurde die Ausbildung nicht nur verlängert, sondern auch fachlich weiterentwickelt. Der größere Ausbildungsumfang schafft mehr Raum für theoretisches Wissen, praktische Erfahrungen, Selbsterfahrung und Supervision.

Gleichzeitig erleichtert die Zuordnung zu 180 ECTS die Vergleichbarkeit des Arbeitsaufwands innerhalb des österreichischen und europäischen Bildungssystems.

Gut zu wissen:
Die 4.500 Zeitstunden bedeuten nicht, dass du 4.500 Stunden im Unterricht verbringst. Sie beschreiben den gesamten Arbeitsaufwand deiner Ausbildung – von Lehrveranstaltungen über Selbststudium bis hin zu Praxis, Selbsterfahrung und Supervision.

Von der Ausbildung zur Gewerbeberechtigung

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist der Weg in die Selbstständigkeit noch nicht abgeschlossen. Bevor du als Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung) selbstständig tätig werden darfst, musst du die gesetzlichen Voraussetzungen für das reglementierte Gewerbe erfüllen und die Gewerbeberechtigung beantragen.

Welche Nachweise du für die Gewerbeberechtigung benötigst, hängt von deinem gesetzlichen Zugangsweg ab. Wenn du den regulären Lehrgang nach Anlage 1 der neuen Verordnung absolvierst, benötigst du neben dem erfolgreichen Lehrgangsabschluss auch die Befähigungsprüfung. Für Personen mit bestimmten fachlichen Vorqualifikationen sieht die Verordnung weitere Zugangswege vor.

Schritt 1: Ausbildung erfolgreich abschließen

Zunächst schließt du deine Ausbildung nach den Vorgaben der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung erfolgreich ab.

Dafür reicht der Besuch der Lehrveranstaltungen allein nicht aus. Auch sämtliche im Curriculum vorgesehenen Ausbildungsleistungen müssen vollständig erbracht werden. Dazu zählen insbesondere Selbsterfahrung, Supervision, Peergroups, Beratungsprotokolle sowie weitere praktische Ausbildungsleistungen.

Das Ausbildungsinstitut kann den erfolgreichen Lehrgangsabschluss erst bestätigen, wenn alle im Curriculum vorgesehenen Ausbildungsleistungen vollständig erbracht wurden oder entsprechend anerkannt bzw. validiert wurden.

Schritt 2: Befähigungsprüfung absolvieren

Wenn du den regulären Lehrgang nach Anlage 1 der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung absolviert hast, legst du nach dem erfolgreichen Lehrgangsabschluss zusätzlich die Befähigungsprüfung ab. Mit der erfolgreich bestandenen Befähigungsprüfung erfüllst du die Voraussetzungen dieses Ausbildungswegs für die selbstständige Berufsausübung.

Hier findest du mehr Informationen

Schritt 3: Gewerbeberechtigung beantragen

Sobald du alle erforderlichen Nachweise erbracht hast, kannst du die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) beantragen.

Der Antrag wird bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) gestellt. Bei Fragen zur Unternehmensgründung oder zum Ablauf der Gewerbeanmeldung unterstützt dich die Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen werden für die Gewerbeanmeldung benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von deinem gewählten Ausbildungsweg und deiner persönlichen Situation ab. In der Regel benötigst du:

  • Ausbildungsnachweise

  • Nachweise über den erforderlichen Befähigungsnachweis (z. B. Zeugnis über die Befähigungsprüfung, sofern für deinen Ausbildungsweg erforderlich)

  • einen Identitätsnachweis

  • gegebenenfalls weitere von der zuständigen Behörde geforderte Unterlagen

Informiere dich vor der Antragstellung bei der zuständigen Gewerbebehörde oder der Wirtschaftskammer über die in deinem Fall erforderlichen Nachweise.

Schritt 4: Selbstständig als Lebens- und Sozialberater:in arbeiten

Nach Erteilung der Gewerbeberechtigung darfst du das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) selbstständig ausüben und beispielsweise eine eigene Praxis eröffnen.

Der Weg zur eigenen Praxis beginnt erst nach der Gewerbeanmeldung

Mit der Gewerbeberechtigung erfüllst du die rechtlichen Voraussetzungen, um selbstständig als Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung) tätig zu werden. Der erfolgreiche Aufbau einer eigenen Praxis beginnt jedoch erst danach.

Viele Absolvent:innen investieren während der Ausbildung viel Zeit in ihre fachliche Qualifikation. Die Themen Positionierung, Klient:innengewinnung und Praxisführung kommen dagegen häufig zu kurz. Genau diese Bereiche entscheiden jedoch maßgeblich darüber, ob aus einer abgeschlossenen Ausbildung auch eine erfolgreiche Selbstständigkeit wird.

Dazu gehören unter anderem:

  • eine klare Positionierung und Spezialisierung

  • die Entwicklung eines passenden Angebots

  • eine professionelle Website

  • Sichtbarkeit – online und offline

  • der Aufbau eines Netzwerks

  • rechtliche und organisatorische Grundlagen der Praxisführung

  • eine langfristige Strategie für den Praxisaufbau

Wenn du dich intensiver mit dem Aufbau einer erfolgreichen Praxis beschäftigen möchtest, findest du hier weitere Informationen:
→ Podcast HERZFEIN: Alles rund um den erfolgreichen Praxisaufbau und Praxisführung

NQR-Level 6 – was bedeutet das?

Im Zusammenhang mit der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung wird häufig vom NQR-Level 6 gesprochen. Viele Interessierte gehen deshalb davon aus, dass die Ausbildung automatisch einem Bachelorstudium gleichgestellt ist. Tatsächlich wurde jedoch die Befähigungsprüfung dem NQR-Level 6 zugeordnet – nicht die Ausbildung selbst.

Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ordnet Qualifikationen in Österreich nach ihrem Kompetenzniveau ein und macht sie national sowie europaweit besser vergleichbar. Grundlage dafür ist der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR).

Hier findest du die offiziellen NQR-Zuordnungen.

Im Bereich der Lebens- und Sozialberatung wurde die Befähigungsprüfung dem NQR-Level 6 zugeordnet. Diese Einstufung beschreibt das Kompetenzniveau der Qualifikation. Sie verleiht jedoch weder einen akademischen Grad noch ersetzt sie ein Bachelorstudium.

Ist NQR-Level 6 mit einem Bachelor gleichzusetzen?

Nein.

NQR-Level 6 beschreibt ausschließlich das Kompetenzniveau einer Qualifikation. Daraus lässt sich nicht ableiten, ob diese an einer Hochschule oder außerhalb des Hochschulsystems erworben wurde.

Auf NQR-Level 6 befinden sich beispielsweise:

  • Bachelorstudien

  • Meisterprüfungen

  • Ingenieurqualifikationen

  • weitere berufliche Qualifikationen

  • die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung

Alle diese Qualifikationen befinden sich auf demselben Kompetenzniveau. Sie führen jedoch zu unterschiedlichen Abschlüssen, Berufsberechtigungen und rechtlichen Wirkungen.

Alle diese Qualifikationen sind dem NQR-Level 6 zugeordnet. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Abschluss, Berufsberechtigung und rechtlicher Wirkung.

Gut zu wissen:
NQR beschreibt das Kompetenzniveau.
Er verleiht keinen akademischen Grad.

Welche Vorteile bringt die Einstufung auf NQR-Level 6?

Die Zuordnung zum NQR-Level 6 erleichtert die Einordnung einer Qualifikation innerhalb des österreichischen und europäischen Bildungssystems.

Zu den Vorteilen gehören unter anderem:

  • bessere Vergleichbarkeit mit anderen Qualifikationen

  • mehr Transparenz über das erreichte Kompetenzniveau

  • leichtere Einordnung im Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmen

  • Sichtbarkeit des fachlichen Qualifikationsniveaus

Wichtig ist jedoch: Die Einstufung auf NQR-Level 6 verleiht keinen akademischen Grad und ersetzt kein Bachelorstudium.

Bachelor Professional (BPr.) – was bedeutet das?

Im Zusammenhang mit der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung wird häufig auch der Bachelor Professional (BPr.) erwähnt. Dadurch entsteht leicht der Eindruck, dass Absolvent:innen der neuen Ausbildung automatisch einen Bachelorabschluss erhalten.

Das ist nicht der Fall.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung) erhältst du keinen akademischen Grad. Die Ausbildung berechtigt – bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen – zur Berufsausübung, auch ohne Bachelor Professional.

Ob ein Bachelor Professional (BPr.) erworben werden kann, hängt davon ab, ob das Ausbildungsinstitut einen entsprechenden Hochschul- oder Universitätslehrgang anbietet oder mit einer Hochschule beziehungsweise Universität kooperiert.

Was ist ein Bachelor Professional?

Der Bachelor Professional (BPr.) ist ein akademischer Grad, der berufspraktische Qualifikationen mit zusätzlichen Hochschulleistungen verbindet.

Der Bachelor Professional wird im Rahmen eines entsprechenden außerordentlichen Bachelorstudiums an einer Hochschule erworben. Je nach Studienmodell kann das Curriculum der Lebens- und Sozialberatung darin vollständig integriert sein oder mit zusätzlichen Hochschulleistungen verbunden werden. Ob und in welchem Umfang Leistungen angerechnet werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Studienmodell der Hochschule. Erst nach erfolgreichem Abschluss aller vorgesehenen Leistungen kann der akademische Grad Bachelor Professional (BPr.) verliehen werden.

Ist der Bachelor Professional verpflichtend?

Nein.

Der Bachelor Professional ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Gewerbeberechtigung oder die spätere Berufsausübung als Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung).

Welche Vorteile kann ein Bachelor Professional bieten?

Ob ein Bachelor Professional für dich sinnvoll ist, hängt von deinen persönlichen und beruflichen Zielen ab.

Mögliche Vorteile sind:

  • ein zusätzlicher akademischer Grad

  • die Verbindung von berufspraktischer Ausbildung und wissenschaftlichem Arbeiten

  • je nach Hochschule oder Bildungseinrichtung können sich zusätzliche Möglichkeiten für Weiterbildungen oder Studien ergeben

  • je nach Tätigkeitsfeld zusätzliche Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten

Welche Vorteile sich daraus im Einzelfall ergeben, hängt unter anderem von deinem weiteren Berufsweg und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen ab.

Ausbildung oder Bachelor Professional – welcher Weg ist der richtige?

Wenn du möglichst rasch als Lebens- und Sozialberater:in arbeiten oder eine eigene Praxis eröffnen möchtest, bietet dir die reguläre Ausbildung bereits die erforderliche fachliche Grundlage für den weiteren Weg zur Berufsausübung.

Möchtest du zusätzlich einen akademischen Grad erwerben oder dir weitere Bildungswege offenhalten, kann ein Bachelor Professional eine sinnvolle Ergänzung sein.

Informiere dich deshalb bereits vor Ausbildungsbeginn, ob dein Ausbildungsinstitut eine Kooperation mit einer Hochschule oder Fachhochschule anbietet, welche zusätzlichen Studienleistungen erforderlich sind und welche Voraussetzungen für den Erwerb des Bachelor Professional gelten.

Worauf solltest du bei der Wahl eines Ausbildungsinstituts achten?

Obwohl die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung österreichweit einheitliche Mindeststandards vorgibt, unterscheiden sich Ausbildungsinstitute teilweise deutlich. Wenn du eine Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater:in in Österreich suchst, solltest du daher nicht nur auf den Preis achten.

Vergleiche auch die Organisation, die enthaltenen Leistungen, den tatsächlichen Arbeitsaufwand und die fachlichen Schwerpunkte. So findest du das Ausbildungsinstitut, das am besten zu deinen beruflichen Zielen, deinem Lernstil und deiner persönlichen Lebenssituation passt.

Ausbildungskosten richtig vergleichen

Die Ausbildungskosten lassen sich nicht allein anhand des Gesamtpreises vergleichen. Ausbildungsinstitute kalkulieren ihre Leistungen unterschiedlich.

Manche Institute inkludieren beispielsweise Selbsterfahrung, Supervision, Lehrunterlagen oder Prüfungsgebühren bereits im Ausbildungspreis. Bei anderen werden einzelne Ausbildungsbestandteile zusätzlich verrechnet. Dadurch kann ein zunächst günstigeres Angebot am Ende höhere Gesamtkosten verursachen.

Vergleiche deshalb nicht nur den Preis, sondern immer auch die enthaltenen Leistungen.

Qualität ist mehr als der Preis

Der Preis allein sagt wenig über die Qualität einer Ausbildung aus. Achte unter anderem auf:

  • die fachliche Qualifikation und Berufserfahrung der Lehrenden

  • den Praxisbezug der Ausbildung

  • die Organisation von Selbsterfahrung und Supervision

  • die Gruppengröße

  • die persönliche Betreuung

  • mögliche Spezialisierungen

  • die Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung

Frag nach dem tatsächlichen Arbeits- und Zeitaufwand

Die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung gibt den rechtlichen Rahmen der Ausbildung vor. Wie einzelne Ausbildungsbestandteile organisiert werden und welcher tatsächliche Arbeitsaufwand damit verbunden ist, kann sich zwischen den Ausbildungsinstituten deutlich unterscheiden.

Frag deshalb bereits vor Ausbildungsbeginn nach,

  • wie das Selbststudium gestaltet wird,

  • welche Anforderungen an Beratungsprotokolle gestellt werden,

  • wie Selbsterfahrung, Supervision und Peergroups organisiert sind,

  • welche weiteren Ausbildungsleistungen zu erbringen sind,

  • wie hoch der Anteil an Präsenz- und Onlineunterricht ist,

  • welche zusätzlichen Kosten während der Ausbildung entstehen können.

Gerade bei Beratungsprotokollen unterscheiden sich die Anforderungen teilweise erheblich. Während manche Ausbildungsinstitute wenige Stichworte verlangen, erwarten andere eine ausführliche schriftliche Dokumentation.

Auch die Unterrichtsform lohnt einen genauen Blick. Je nach Wohnort können ein hoher Präsenzanteil zusätzliche Kosten für Anreise, Nächtigung und Verpflegung verursachen. Gleichzeitig solltest du überlegen, ob ein höherer Online-Anteil zu deinem Alltag und deinen Lerngewohnheiten passt.

Checkliste für den Vergleich von Ausbildungsinstituten

Infobox:

Lass dir nicht nur den Stundenplan zeigen. Frag auch nach, wie viel Zeit du durchschnittlich pro Woche für Selbststudium, Beratungsprotokolle, Literaturarbeit und weitere Ausbildungsnachweise einplanen solltest. Der tatsächliche Arbeitsaufwand kann sich zwischen Ausbildungsinstituten deutlich unterscheiden.

Bevor du dich für ein Ausbildungsinstitut entscheidest, lohnt es sich, folgende Fragen zu klären:

  • Sind Selbsterfahrung und Supervision im Ausbildungspreis enthalten?

  • Fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an?

  • Sind Lehrunterlagen im Preis inkludiert?

  • Wie hoch ist der Anteil an Präsenz- und Onlineunterricht?

  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen beispielsweise für Anreise, Nächtigung oder Verpflegung?

  • Wie wird das Selbststudium organisiert und dokumentiert?

  • Wie werden Selbsterfahrung, Supervision, Peergroups, Beratungsprotokolle und andere praktische Ausbildungsleistungen organisiert?

  • Wie hoch ist der tatsächliche Praxisanteil der Ausbildung?

  • Welche fachlichen Schwerpunkte und Spezialisierungen werden angeboten?

  • Welche Qualifikationen und Berufserfahrungen bringen die Lehrenden mit?

  • Wie wirst du auf die Befähigungsprüfung vorbereitet?

  • Besteht eine Kooperation mit einer Hochschule oder Fachhochschule für einen Bachelor Professional?

  • Welche zusätzlichen Kosten können während der gesamten Ausbildung entstehen?

Häufige Fragen zur neuen LSB-Verordnung (FAQ)

Mit der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sind viele Fragen entstanden. Hier findest du die wichtigsten Antworten rund um Ausbildung, Abschluss und Berufsausübung.

Welche LSB-Verordnung gilt für mich?

Welche Verordnung für dich gilt, hängt vom Zeitpunkt deines Ausbildungsbeginns ab. Hast du deine Ausbildung spätestens am 20. September 2024 begonnen, kannst du sie nach den bisherigen Bestimmungen abschließen. Beginnst du deine Ausbildung ab dem 21. September 2024, gilt die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Psychosozialen Berater:in?

Die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung) dauert nach der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung mindestens sechs Semester. Insgesamt umfasst sie 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden.

Wann gilt die neue LSB-Verordnung für Ausbildungen?

Für alle Ausbildungen, die ab dem 21. September 2024 begonnen werden, gelten die Bestimmungen der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung.

Sind die 4.500 Zeitstunden reine Unterrichtszeit?

Nein. Die 4.500 Zeitstunden umfassen den gesamten Arbeitsaufwand der Ausbildung. Dazu gehören unter anderem Lehrveranstaltungen, Selbststudium, praktische Ausbildung, Selbsterfahrung, Supervision sowie weitere verpflichtende Ausbildungsbestandteile.

Müssen Selbsterfahrung, Supervision und Peergroups bereits während der Ausbildung absolviert werden?

Ja. Nach der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung sind Selbsterfahrung, Supervision, Peergroups, Beratungsprotokolle und weitere praktische Ausbildungsleistungen verpflichtende Bestandteile des Lehrgangscurriculums. Sie müssen deshalb während der Ausbildung erbracht oder – sofern gesetzlich zulässig – entsprechend anerkannt bzw. validiert werden.

Das Ausbildungsinstitut kann den erfolgreichen Lehrgangsabschluss erst bestätigen, wenn alle im Curriculum vorgesehenen Ausbildungsleistungen vollständig erbracht oder entsprechend anerkannt bzw. validiert wurden.. Wie die einzelnen Ausbildungsbestandteile organisiert werden, legt das jeweilige Ausbildungsinstitut fest.

Kann ich Selbsterfahrung und Supervision schon vor Ausbildungsbeginn absolvieren?

Bereits vor Ausbildungsbeginn absolvierte Selbsterfahrung oder Supervision kann nicht automatisch für die Ausbildung angerechnet werden. Eine Anerkennung kommt nur infrage, wenn die Leistung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bei einer dafür ausbildungsberechtigten Person absolviert wurde und vom jeweiligen Ausbildungsinstitut anerkannt werden kann.

Kläre deshalb unbedingt vorab mit dem Ausbildungsinstitut, welche Nachweise erforderlich sind und ob eine bereits absolvierte Leistung auf das Curriculum angerechnet werden kann.

Ist die Befähigungsprüfung verpflichtend?

Wenn du den regulären Lehrgang zur Lebens- und Sozialberater:in nach Anlage 1 der neuen Verordnung absolvierst, ist die Befähigungsprüfung für diesen Zugangsweg verpflichtend. Der erfolgreiche Lehrgangsabschluss allein stellt den erforderlichen Befähigungsnachweis für diesen Ausbildungsweg noch nicht dar.

Für Personen mit bestimmten fachlichen Vorqualifikationen sieht die Verordnung weitere Zugangswege vor. Welche Ausbildungsbestandteile und Nachweise in deinem Fall erforderlich sind, hängt daher von deiner Vorbildung ab.

Werden Selbsterfahrung, Supervision und Peergroups bei der Gewerbeanmeldung nochmals geprüft?

Die einzelnen Ausbildungsbestandteile werden grundsätzlich bereits während der Ausbildung vom Ausbildungsinstitut überprüft. Für die Gewerbeanmeldung sind anschließend die gesetzlich erforderlichen Nachweise entscheidend. Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, richtet sich nach dem jeweiligen gesetzlichen Zugangsweg. Beim regulären Lehrgang nach Anlage 1 gehören dazu insbesondere der erfolgreiche Lehrgangsabschluss und die bestandene staatliche Befähigungsprüfung.

Ist die Lebens- und Sozialberatung abgeschafft worden?

Nein. Die Lebens- und Sozialberatung besteht weiterhin als reglementiertes Gewerbe in Österreich. Mit der neuen Verordnung wurde die Ausbildung umfassend überarbeitet, der Beruf selbst bleibt bestehen.

Ist Psychosoziale Beratung ein eigener Beruf?

Nein. Psychosoziale Beratung ist kein vom Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung losgelöster Beruf. Die neue Verordnung verwendet für diesen Bereich die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“.

Ist der Bachelor Professional verpflichtend?

Nein. Der Bachelor Professional (BPr.) ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Berufsausübung. Er ist nur im Rahmen entsprechender Studienmodelle mit zusätzlichen Hochschulleistungen möglich.

Ist NQR-Level 6 mit einem Bachelor gleichzusetzen?

Nein. NQR-Level 6 beschreibt das Kompetenzniveau einer Qualifikation. Dadurch wird jedoch kein akademischer Bachelorabschluss verliehen.

Muss ich meine Ausbildung nach der alten Verordnung wiederholen?

Nein. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nach der bisherigen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung bleibt weiterhin gültig.

Kann ich mir Vorbildungen anrechnen lassen?

Je nach Ausbildungsweg und Vorqualifikation können Anrechnungen oder Validierungen möglich sein. Ob und in welchem Umfang Anrechnungen oder Validierungen möglich sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des jeweiligen Ausbildungsinstituts.

Darf ich mich psychologische:r Berater:in nennen?

Die gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung lautet Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung). Informiere dich bei der Verwendung anderer Berufsbezeichnungen immer über die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Kann ich nach der Ausbildung eine eigene Praxis eröffnen?

Ja. Sobald du alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst und die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung) erhalten hast, kannst du selbstständig tätig werden und eine eigene Praxis eröffnen.

Kann ich die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren?

Ja. Viele Ausbildungsinstitute bieten die Ausbildung berufsbegleitend an. Wie die Lehrveranstaltungen organisiert sind und wie hoch der Präsenz- beziehungsweise Onlineanteil ist, unterscheidet sich jedoch je nach Ausbildungsinstitut.

Worin unterscheiden sich die Ausbildungsinstitute?

Die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung gibt den gesetzlichen Rahmen vor. Unterschiede gibt es unter anderem bei den Lehrenden, Spezialisierungen, dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, der Organisation von Selbsterfahrung und Supervision sowie bei den Ausbildungskosten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die neue LSB-Ausbildung dauert mindestens sechs Semester.

  • Der Ausbildungsumfang beträgt 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden.

  • Die 4.500 Zeitstunden umfassen den gesamten Arbeitsaufwand – nicht nur den Unterricht.

  • Beim regulären Ausbildungsweg sind sowohl der Lehrgangsabschluss als auch die Befähigungsprüfung erforderlich.

  • Ausbildungsinstitute unterscheiden sich trotz einheitlicher gesetzlicher Vorgaben teilweise deutlich.

  • Vergleiche deshalb nicht nur die Ausbildungskosten, sondern auch Inhalte, Organisation und tatsächlichen Arbeitsaufwand.

Fazit

Die neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung hat die Ausbildung zur Lebens- und Sozialberater:in (Psychosoziale Beratung) umfassend weiterentwickelt. Die Mindestausbildungsdauer beträgt nun sechs Semester, der Ausbildungsumfang umfasst 180 ECTS beziehungsweise 4.500 Zeitstunden und Praxis, Selbsterfahrung sowie Supervision nehmen einen noch größeren Stellenwert ein. Für Absolvent:innen des regulären Lehrgangs ist nach dem erfolgreichen Lehrgangsabschluss zusätzlich die Befähigungsprüfung vorgesehen.

Wenn du eine Ausbildung beginnen möchtest, lohnt es sich, Ausbildungsinstitute nicht nur nach dem Preis zu vergleichen. Unterschiede gibt es unter anderem bei den Lehrenden, dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, den Spezialisierungen, der Organisation der Ausbildung und den enthaltenen Leistungen.

Nimm dir deshalb ausreichend Zeit für deine Entscheidung. Eine gut gewählte Ausbildung schafft die fachliche Grundlage für deine spätere Berufstätigkeit und kann den Einstieg in die Selbstständigkeit wesentlich erleichtern.

Quellen

Für diesen Artikel wurden unter anderem folgende offizielle Quellen verwendet:

Rechtliche Grundlagen

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Alle österreichischen Gesetze und Verordnungen auf einen Blick.
https://www.ris.bka.gv.at/

Neue Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 116/2022, geltende Fassung)
Die aktuell geltende Ausbildungsverordnung für die Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung).
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011853

Alte Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 140/2003)
Die bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung geltende Ausbildungsverordnung.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2003_II_140/BGBLA_2003_II_140.pdf

Übergangsbestimmungen (§ 5 Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung)
Regelt das Inkrafttreten der neuen Verordnung sowie die Übergangsregelungen für bereits begonnene Ausbildungen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40258518/NOR40258518.pdf

Gewerbeordnung 1994 (GewO)
Regelt die Ausübung des reglementierten Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517

Standes- und Ausübungsregeln für Lebens- und Sozialberatung

Die geltenden berufsrechtlichen Vorgaben für Lebens- und Sozialberater:innen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007997

Beruf und Berufsausübung

Lebens- und Sozialberatung – Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung (Wirtschaftskammer Österreich)

Offizielle Informationen zum Berufsbild der Lebens- und Sozialberatung.
https://www.lebensberater.at/

Befähigungsprüfung „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“

Informationen zur staatlichen Befähigungsprüfung sowie zum Gütesiegel.
https://www.wko.at/sbg/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/staatliche-pruefung

Bildung und Qualifikation

ECTS-System

Informationen zum European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).
https://www.bmfwf.gv.at/wissenschaft/anerkennung/ects-system.html

Nationales Qualifikationsregister (NQR)

Offizielle Zuordnungen zum Nationalen Qualifikationsrahmen.
https://www.qualifikationsregister.at/nqr-register/nqr-zuordnungen/

Weitere Rechtsgrundlagen

Psychotherapiegesetz
Rechtliche Grundlagen der Psychotherapie in Österreich.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620

Psychologengesetz
Rechtliche Grundlagen für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie in Österreich.
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008552&FassungVom=2025-01-07&Artikel=&Paragraf=0&Anlage=&Uebergangsrecht=

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Petra Freysoldt | BUSINESS-MENTORIN FÜR NEUGRÜNDERINNEN

Ich bin Petra Freysoldt
Lebens- und Sozialberaterin, Psychotherapeutin und Supervisorin. Seit vielen Jahren begleite ich Menschen in Beratung, Psychotherapie, Selbsterfahrung und Supervision. Darüber hinaus bin ich als Ausbildnerin und Ausbildungsleiterin tätig und beschäftige mich intensiv mit der Entwicklung der Lebens- und Sozialberatung sowie der Psychosozialen Beratung in Österreich.

 In meiner Gemeinschaftspraxis in Zell am Moos unterstütze ich seit vielen Jahren LSB-Praxisgründerinnen mit meinem Wissen und meinen Erfahrungen aus der Selbstständigkeit.
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2026-07-24T10:52:14+02:00
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